Abgeschickt von Klaus Niebler am 23 Januar, 2004 um 16:50:40
1. Wir haben am 12.12.2002 einen Bauantrag gestellt.
2. Am o6.02.2003 wurde uns die Vollständigkeit des
Bauantrages bescheinigt.
3. Am 20.01.2004 wurde unser Bauantrag abgelehnt.
Frage: Können wir davon ausgehen, dass nach der Ver-
strichenen Frist von a)3Monate b)5 Monate
die Baugenehmigung erteilt werden muß?