Abgeschickt von axel am 23 Januar, 2004 um 07:18:12
Antwort auf: Architekt oder Fliesenleger? von Jane Hasselmann am 28 Oktober, 2003 um 21:08:41:
: Mir steht eine Zahlungsklage eines Fliesenlegers ins Haus. Ich als Bauherr habe den Lohn mit der Begründung verweigert, dieser habe die Fliesen verlegt als der Estrich noch zu feucht war; dadurch seien Hohlräume unter den Fliesen entstanden, so dass Fliesen über kurz oder lang brechen können. Der Fliesenleger forderte seinen Lohn aber mit der Begründung, mein Architekt habe den Boden ausdrücklich zur Verlegung freigegeben. Kann ich den Prozess gegen den Fliesenleger notfalls bei Architekten wieder reinholen?
hallo,wurde denn eine messung der estrichfeuchte durchgeführt?sicher würde ich den architekten in den prozess einbeziehen wenn er den boden freigegeben hat trägt er die volle verantwortung,denn sie als bauherr können ja nichtfachlich entscheiden ob man fliesen kann oder nicht(auch ein architekt nicht) daher ist immer eine messung erforderlich!!!gruss ein fliesenleger