Abgeschickt von G.Klein am 22 Januar, 2004 um 20:09:05:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe ein altes Bauernhaus (steht seit 10 Jahren leer) im Münsterland gefunden, welches ich gerne kaufen würde.
Problem:
Der Eigentümer hat mit der Baugenehmigung für seinen Neubau die Auflage bekommen, daß der Altbau weder verkauft, noch vermietet werden darf.
Meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit dieses Haus trotzdem kaufen zu können ? Wer kann mir Auskunft geben ?
Vielen Dank für Ihr Bemühen.
G.Klein