Re: Bebauungsplanentwurf sieht Außenbereich vor...


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von Dietmar Beckmann am 22 Januar, 2004 um 18:10:31

Antwort auf: Bebauungsplanentwurf sieht Außenbereich vor... von Gast am 21 Januar, 2004 um 12:19:54:

Guten Tag,

es kann sich bei der von Ihnen geschilderten Lage nicht um "Außenbereich" handeln. Ein Bebauungsplan hebt gerade die Außenbereichseigenschaft auf. Vielmehr vermute ich, daß der B-Plan die Festsetzung "Wald" nach § 9 abs. 1 Nr. 18 Buchstabe b BauGB beinhaltet. Was Wald ist, steht im Bundeswaldgesetz und wird in der Stellungnahme zum Bebauungsplan von der zuständigen Forstbehörde konkretisiert. Wenn Sie meinen, das sei kein Wald im Sinne des Gesetzes, sprechen Sie mit dem Forstamtsleiter darüber. Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit, auch Wald für die bauliche und sonstige Nutzung in Anspruch zu nehmen. Dafür ist in der Regel an anderer Stelle im Verhältnis 10 zu 1 aufzuforsten.
Diese Entscheidung aber unterliegt der Abwägung durch den Rat Ihrer Gemeine Stadt.

mit freundlichem Gruß

Dietmar Beckmann, Arch.


: Hallo zusammen,

: wir haben ein unbebautes Grundstück geerbt, dass nach einem Bebauungsplanentwurf, der derzeit ausliegt, zum größten Teil im Außenbereich liegt. Die Frist zur Stellungnahme läuft bald ab. Es handelt sich um stark verwilderten Baum-/Strauchbewuchs, der u.E. keinen "Wald" darstellt, wie im B-plan behauptet. rundum ist ausschließlich Wohnbaufläche, Erschließung gesichert. Wir würden das Grundstück am liebsten parzellieren und verwerten.

: Wie gehen wir am besten vor, damit das Grundstück nicht als Außenbereich beschlossen wird?

: Vielen Dank für Ihre Hilfe!




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]