Abgeschickt von Gast am 22 Januar, 2004 um 01:00:51:
Hallo!
Wir haben durch unseren Dachgeschossumbau die GFZ für unser Grundstück überschritten (0,40 statt 0,35).
Ist es möglich, bzw. baurechtlich erlaubt die GFZ durch Grundstückszukauf vom Nachbarn bzw. durch Grundstückszusammenlegung mit selbigem, die GFZ auszugleichen (evtl. auch durch Eintragung einer Baulast)? Die GFZ auf dem Nachbargrundstück ist nich voll ausgeschöpft!
Gibt es eine Grundstücksmindestgröße die eingehalten werden muss? Das Nachbargrundstück wäre durch Zukauf dann nämlich unter 400m² groß!
MfG
Garon