Abgeschickt von huck am 21 Januar, 2004 um 12:09:05:
Hallo zusammen,
ich möchte auf dem elterlichen Grundstück (Landwirtschaft) ein Haus bauen. Das Landratsamt stufte
das Bauvorhaben nach §34 ein. Das zu bauende Grundstück
wurde bereits aus dem Flurstück herausgemmesen.
Beim Notar wurde ich darauf hingewiesen, das eine
Schenkung am Landwirtschaftsamt scheitern wird.
Beim Landwirtschaftsamt wurden mir das Grundstücksverkehrsgesetz §9 um die Ohren gehauen, das grundsätzlich eine unwirtschaftliche Zerschlagung der Hofstelle untersagt.
Mit dem Verweis auf das Erbbaurecht (was keiner Gehnehmigung beim LaWiamt bedarf) dürfte ich bauen.
Jetzt meine Fragen dazu:-Gibt es keine andere Möglichkeit-reicht die elterliche Einverständnis das Grundstück zu nutzen (ohne Grundbucheitrag)
-kann von einer unwirtschaftlichen Zerschlagung überhaupt gesprochen werden, wen eine zukünftige Erweiterung der Hofstelle an Grenzabständen ohnehin scheitert.
-Was wäre, wenn schon jetzt absehbar ist, das beim Entritt des Vaters ins Rentenalter die Landwirtschaft endet.
Freue mich auf Antwort
Grüsse Huck