Abgeschickt von Hans-Peter Karle am 20 Januar, 2004 um 16:25:53
Wir haben ein Halle angebaut.( Dach aus Trapezblech)
Die Industriebaufirma hat das Dach mit einer Neigung von nur 1,1 Grad ausgeführt. In den Produktunterlagen wird eine Mindestdachneigung von 3 Grad angegeben.
Das Material hat eine Ü-Kennzeichnung, keine allgemeine baurechtliche Zulassung.
Es ist zu befürchten, dass bei starkem Schneefall Feuchtigkeit eintritt.
Wie sieht die Rechtssitation aus.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Peter Karle