Re: Rücktritt beim Notarvertrag


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Abgeschickt von GoMe am 19 Maerz, 2005 um 15:58:25:

Antwort auf: Rücktritt beim Notarvertrag von U.Schmidt am 19 Maerz, 2005 um 14:54:14:

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht wie bei Fernabsatzverträgen gibt es nicht, aber sie können ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbaren. Oder einfach nur mit irgendwas wie dem Vornamen unterschreiben siehe.....





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