Abgeschickt von GoMe am 19 Maerz, 2005 um 15:58:25:
Antwort auf: Rücktritt beim Notarvertrag von U.Schmidt am 19 Maerz, 2005 um 14:54:14:
Ein gesetzliches Rücktrittsrecht wie bei Fernabsatzverträgen gibt es nicht, aber sie können ein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbaren. Oder einfach nur mit irgendwas wie dem Vornamen unterschreiben siehe.....