Abgeschickt von Tim Schwarz am 19 Januar, 2004 um 12:41:48
Antwort auf: Bauträger hat EInzugstermin nicht gehlaten. Z. Zeit 6 Wochen drüber! von Alex am 19 Januar, 2004 um 12:34:57:
Hallo Rechtssuchender,
welche Rechte Sie haben, um Ihren Bauträger unter Druck für eine rasche Fertigstellung zu setzen, hängt vor allem von den vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen ab.
Danach kann man Fristsetzung, Ersatzvornahme oder Schadensersatzansprüche klären.
MFG
Ass.jur.Tim Schwarz
: Hallo,
: wir sollten am 12.12.03 in unser Haus ziehen, doch ohne Fenster, Treppen, Sanitäranlagen etc. ging das natürlich nicht. Und auch jetzt sieht es nicht so aus, dass wir Ende des Monats rein können. Welche Möglichkeit haben wir, um den Bauträger unter Druck zu setzen und welche angemessene Frist müssen wir im setzen?