Abgeschickt von Matthias Fischer am 14 Januar, 2004 um 20:18:48
Hallo,
wir haben bereits 3-mal von unserem Bauträger eine Schlussrechnung erhalten (auch als Schlussrechnung betitelt); aufgrund von Unstimmigkeiten haben wir die Rechnung noch nicht begleichen können. Zwischendurch bemerkte der Bauträger, dass eine Einzelrechnung in den mit Schlussrechnung betitelten Rechnungen vergessen wurde und fordert deren Begleichung - Wie ist die Rechtslage - kann die Einzelrechnung nach Stellung einer mit Schlussrechnung betiteklten rechnung eingefordert werden?
Danke für Eure Meinung/Hilfe!
Matthias