Re: Baugenehmigung für Abbruch einer Treppe notwendig


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Abgeschickt von Gast am 13 Januar, 2004 um 22:22:40:

Antwort auf: Re: Baugenehmigung für Abbruch einer Treppe notwendig von Gast am 13 Januar, 2004 um 10:47:57:

Die Genehmigungspflichtigkeit nach § 9 DenkmalschutzG ist klar.

Ich weiss allerdings nicht, ob auch nur nach BauO NRW der Abbruch einer Treppe genehmigungspflichtig ist - könnte doch nach § 65 Nr. 8 als nichtragendes Bauteil genehmigungsfrei sein - unabhängig von den nach wie vor bestehenden materiellen baurechtlichen Pflichten.

Hat da irgendwer eine Idee oder vielleicht sogar eine Fundstelle in einem BauO Kommentar??


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