Lärm wegen Modernisierung! "Mietminderung"?


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Abgeschickt von Gast am 13 Januar, 2004 um 10:31:29:

Antwort auf: Seit Anfang Dezember 2003 Lärm wegen Modernisierung! "Mietminderung"? von C.K. am 09 Januar, 2004 um 16:33:45:

Wirklich unzulässig sind nur solche Geräusche, die ein normal empfindender Mensch nicht mehr erträgt und die überdies vermeidbar sind. Zum Beispiel überlaute Stereoanlagen, ungedämmte Trittgeräusche oder ständig lautstarke Streitereien. Aber Vorsicht, ob ein Geräusch wirklich unerträglich ist, ist mitunter schwierig nachzuweisen. Erforderlich ist ein sogenanntes Lärmprotokoll. Darin müssen Zeitpunkt sowie Art und Dauer der Belästigung genau aufgeführt sein. Daher sind auch Zeugen wichtig. Unter Umständen müssen sogar Sachverständige hinzugezogen werden. Allerdings: Im Ernstfall kann das ziemlich viel Mühe und Geld kosten.

Berliner Kammergericht
2001-01-08
8 U 5875/98


Pauschale Mietminderung bei lärmreichen Sanierungsarbeiten

Die Mieter eines Wohnhauses, in dem umfangreiche und lärmende Sanierungsarbeiten durchgeführt werden, haben einen Anspruch auf eine pauschale Mietminderung von bis zu 20 Prozent.

In dem Fall hatte ein Hauseigentümer die Frontfassade und sämtliche Fenster seines Mietshauses auswechseln lassen. Hinzu war unter anderem die Aufstockung des Gebäudes um ein weiteres Geschoss gekommen. Die Mieter hatten während der Bauarbeiten weiter in dem Haus gewohnt und wegen Schmutz und Lärm eine Minderung der Miete für die Zeit der Bauarbeiten verlangt. Der Hausbesitzer hatte jedoch die Minderung nur für einzelne Tage gewähren wollen.
Die Richter des Berliner Kammergerichts sprachen den Mietern für die Zeit der Bauarbeiten eine pauschale Minderung von 20 Prozent zu. Denn bei derart umfangreichen Arbeiten sei es den Mietern nicht möglich, die Wohnung zu ihrem vertragsgemäßen Gerbrauch zu nutzen.



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