Abgeschickt von Wegerecht( Grundbuch) und Baulast (Baulastenverzeichnis) am 08 Januar, 2004 um 12:27:05
Frage: Wenn ich ein von den Anliegern unterzeichnetes Wegerecht ins Grundbuch eintragen lasse, benötige ich dann zusätzlich noch eine Baulast, die ins Baulastenverzeichnis eingetragen wird?
Danke für eine Antwort