Abgeschickt von Christoph Muffler am 07 Januar, 2004 um 14:48:54
Hallo, kann mir jemand die Definition für die eingeschossige Bauweise in Baden Württemberg geben.
Problemstellung--> Wenn ich z.B. eine Lagerhalle baue mit 200m² die ein Flachdach, und rund 12m Firsthöhe hat, wieviel % oder m² darf ich dann mit einem zwischenboden versehen (der diesen Bereich dann sozusagen zweigeschossig macht) ohne das ich die Eingeschossigkeit des Bebauungsplanes verletzte ?