Einbehalt von Restzahlung aufgrund von Mängeln


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Abgeschickt von Jutta lesemann am 03 Januar, 2004 um 10:06:01

Hallo,
wir haben letztes Jahr ein Haus gebaut und es standen die restlichen Zahlungen an. Diese haben wir nicht gezahlt, da noch einige Mängel vorhanden waren und wir befürchteten, daß diese nach erfolgter Zahlung nicht beseitigt werden. daraufhin kam ein mahnbescheid ins haus . Dem wiedersprachen wir aus o.g. Grund. Daraufhin wurden von der Firma alle Mängel bis auf einen beseitigt. Es handelt sich dabei um die Absackung des Estrichs von 2 cm in einer Wohnzimmerecke. Unter dem Laminat ist also ein Hohlraum. Die Firma sagte uns, daß das kein Mangel sei, sie würden uns aus kulanterweise jedoch eine Gutschrift von 210 Euro anbieten. Wir wollten das jedoch nicht so hinnehmen und selber einen Fachmann zu Rate ziehen. Ein Estrichbauer bestätigte uns den Mangel, woraufhin wir eine Gutschrift von 500 Euro forderten. Inzwischen kam jedoch eine Klage vom Gericht. Wir schalteten einen Anwalt ein, der leider unsere Interessen nicht gut vertrat. Der letzte Stand ist, daß die Anwälte der Firma fordern, daß wir den ausstehenden rechnungsbetrag und die entstandenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten übernehmen sollen. damit sind wir natürlich nicht einverstanden.
Inzwischen war nochmal der Bauleiter der Firma bei uns und hat nur eine Absackung von 0,8 cm festgestellt. Ein befreundeter Ingenieur hat daraufhin auchnochmal gemessen und eindeutig eine Absackung von 2 cm festgestellt, wie auch auf beigefügtem Bild zu sehen ist.
Wie verfahren wir am besten weiter:
1. Ist die Klage gerechtfertigt?
2. Sollten wir einen anderen Anwalt einschalten?
3. Sollten wir einen Gutachter einschalten, wenn ja kann man einen übers Internet konsultieren.
4. Oder sollten wir sogar das Angebot der gegnerischen Anwälte annehmen? Die ganze geschichte ist ziemlich zermürbend und wird in finanzieller Sicht ja auch nicht gerade günstiger.



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