Re: Abtragungen im Grenzbereich


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Abgeschickt von müller am 28 Dezember, 2003 um 16:21:20:

Antwort auf: Abtragungen im Grenzbereich von Schulz am 08 Dezember, 2003 um 21:54:07:

: Wir haben vor kurzem ein unbebautes Grundstück in einem Baugebiet gekauft. Das Baugebiet liegt in einer sehr hügeligen Gegend. Ein Nachbar der schon mit dem Hausbau begonnen hat, hat rund um sein neues Haus ca. 4 m Boden abgetragen. Da mein Grundstück höher als seines liegt, hat er den Boden bis zur Grundstücksgrenze abgetragen, was in einer Ecke einen Höhenunterschied von ca. 1,40 Metern ausmacht.Und das, ohne Sicherung des dahinterliegenden (unseres)Grunstücks vorzunehmen. Nun befürchten wir, das wenn der Boden mal aufweichen sollte, der Hang abrutscht. Gibt es irgendwelche Vorschriften, woraus ersichtlich ist, das er für die Sicherung des dahinterliegenden Grundtücks sorgen muß, der er ja der Verursacher der Abtragungen ist?
: Ich bitte um Ratschläge ich weiter verfahren kann, da ein persöhnliches Gespräch nichts gebracht hat, und er sehr uneinsichtlich ist.
: Danke und Gruß
: T.Schulz alles gute





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