Abgeschickt von Dzeni am 25 Dezember, 2003 um 18:42:42
Hallo,
wir haben volgendes Problem: unsere Nachbarn haben von uns eine Baulast eingeklagt. Bei der erste Instanz hat die Gegenseite verloren.
Begründung:Für eine Baulast gibt es weder rechtliche Grundlage, noch lässt sich dies aus Treu und Glauben herleiten, dies zumal die Kläger sich selbst zuzuschreiben haben, daß sie keine Verbindung zur öffentlichen Weg haben (durch Gründstückteilung vor 5 Jahren). Ein mündliches Notwegerecht ist vorhanden.
In der Berufungsklage der Nachbarn wurde das Urteil durch §242 BGB aus Treu und Glauben zu unseren Nachteil (wir wurden enteignet) entschieden. Das Landgericht hat die Revision abgelent. Wer kann uns helfen?!