Abgeschickt von Herbert am 22 Dezember, 2003 um 17:47:08
Gibt es eine gesetzliche oder durch Rechtssprechung
gesicherte Grundlage für die Einbeziehung von bebauten
Grundstücken in ein freiwilliges Umlegungsverfahren,
das von Kommunen nach §11 BBauG als Voraussetzung für
die Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Regel nun
nur noch akzeptiert wird?
Hintergrund: Fordert eine Kommune die Freiwilligkeit
einer Teilnahme an einem Umlegungsverfahren als
Voraussetzung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes,
dann ist die Kommune pinzipiell in der Lage die
Konditionen für die Festlegung der Umlegungsmasse,
Umfang und Höhe des Planungsgewinnes und den eventuellen
Kreis Leistungsträger von Erschliessungsbeiträgen
einseitig zu definieren. Für den einzelnen Teilnehmer
an einem freiwilligen Verfahren stellt sich doch immer
die Frage, welch Vor/Nachteile er bei einer Teilnahme
hat. Gibt es so etwas wie faire Spielregeln für diese
etablierte Bauplanungspraxis?
Danke Herbert