Abgeschickt von Herbert am 22 Dezember, 2003 um 14:06:32
Ausgangssituation : Ein von 4 erschlossenen Strassen
mit vorhandener Bebauung umgrenztes Gebiet im Innenbereich
ist im wirksamen Flächennutzungsplan als "Restfläche
im Bestand"
innerhalb eines als "Wohnfläche" dargestellten
Bereiches ausgewiesen. Diese Ausweisung erfolgt im
Anhang der Erläuterung zum Flächennutzungsplan und ist
dort zu 25% für die Ermittlung der bereits verfügbaren
Bauflächen angesetzt (vor Ausweisung neuer Baugebiete).
Stellt diese Prognose der Verwendungsfähigkeit der
betreffenden "Restfläche" eine Festlegung dar, welche
die Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Gebiet
planungsrechtlich verhindert und nur durch eine Änderung
im wirksamen FLN korrigiert werden kann?
Ist hierzu eine Fortschreibung des FLN Voraussetzung?
Danke Herbert