Abgeschickt von Dieter Müller am 21 Dezember, 2003 um 14:41:02
Wir wollen im Frühjahr so nah wie möglich an der Grundstücksgrenze eine gemauerte Grillecke errichten.Parallel zur Grenze ca. 6 Meter lang und an den Seiten ca. 1,5 m abgewinkelt. Die Mauer soll trotz ihrer Größe aufgelockert wirken und variiert deshalb in ihrer Höhe von ca. 1,8 m in der Mitte abfallend zu den Seiten. Der Nachbar hat genau an der Stelle seine Garage stehen, sodaß er optisch eigentlich nicht beeinträchtigt wird.
Meine Frage: Ist sowas erlaubt? Muß ich einen Bauantrag stellen ? Wie weit muß ich bei welcher Höhe von der Grundstücksgrenze weg bleiben ?
Dieter Müller