Re: Fensterrecht bei Grenzbebauung


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Abgeschickt von Kirner am 21 Dezember, 2003 um 11:56:10

Antwort auf: Re: Fensterrecht bei Grenzbebauung von Gast am 30 November, 2003 um 22:30:58:

: Wie lange ist diese Umbaumaßnahme des Nachbar schon her ? Welches Bundesland ? Im Zweifel zum Anwalt und auf Unterlassung bzw. Rückbau klagen !


Vielen Dank für die hilfreiche Auskunft.
Freundliche Grüße
Fam Kirner


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