Abgeschickt von Kirner am 21 Dezember, 2003 um 11:56:10
Antwort auf: Re: Fensterrecht bei Grenzbebauung von Gast am 30 November, 2003 um 22:30:58:
: Wie lange ist diese Umbaumaßnahme des Nachbar schon her ? Welches Bundesland ? Im Zweifel zum Anwalt und auf Unterlassung bzw. Rückbau klagen !
Vielen Dank für die hilfreiche Auskunft.
Freundliche Grüße
Fam Kirner