Abgeschickt von Charly am 16 Dezember, 2003 um 15:22:54:
Unser Bauvorhaben ist weitgehend abgeschlossen. Unser Bauträger hat Insolvenz beantragt. Wir haben die Schlußzahlung noch nicht geleistet. Wenn der Bauträger nun vom Markt verschwindet, haben wir keinerlei Gewährleistungsansprüche mehr. Nun die Frage: Dürfen wir die noch offne Schlußrechnung als Sicherheit für evtl. auftretende Gewährleistungsansprüche einbehalten?
Danke fürs Statement