Abgeschickt von R.Schneider am 15 Dezember, 2003 um 13:32:38
Nachdem wir von einem nahmhaften Grundstücksmakler in Falkensee ein durch seine Expertise als Bauland für ein EFH ausgewiesenes Grundstück notariell erworben hatten,stellten wir bei der unteren Baubehörde Nauen einen Bauantrag inclusive aller notwendigen Unterlagen. Die Eingangsbestätigung erhielten wir zum 19.09.2003.Als wir mitte November nach dem Stand der Sachbearbeitung durch unseren Architekten nachfragen liessen, wurde ihm mitgeteilt das die Stellungnahme der Gemeinde Falkensee negativ ausgefallen sei.´Zitat:´´Ein Bauen in zweiter Reihe wäre nicht statthaft.´´ - Obwohl unser Grundstück nicht in zweiter Reihe steht, sondern direkt an der Strasse.
Überrascht von dieser Obliegenheit kontaktierte ich noch im November den Makler, der mir glaubhaft versicherte sich umgehend um die Beschaffung der Baugenehmigung zu kümmern. Es würde ein Aussetzungsverfahren nach §34 Brandenburgische Bauverordnung in Kraft treten und man könne mit der Baugenehmigung zur dritten Dezemberwoche rechnen.
Heute, den 14.12.2003, wurde ich vom Makler in Kenntnis gestzt , dass man mit einer Genhmigung frühestens im Januar 2004 rechnen könne, da eine Bearbeitungsflut in den Ämtern herrsche.
Wir verfügen bereits über einen Genehmigten Baukredit und müssen nun damit rechnen, dass Verzugszinsen zu bezahlen sind, plus derer Zinsen die durch den Kauf des Grundstückes bereits angefallen sind.
Ich würde nun gerne prüfen lassen ob ein Widerspruch notwendig ist , trotz eines nicht vorhandenen Zwischenbescheides, noch einer Bauantragsablehnung und ob ich Amtshaftung beantragen kann.
MfG
Roland Schneider