Abgeschickt von Eggers am 14 Dezember, 2003 um 14:05:40
Antwort auf: Re: Umnutzung und ihre Untersagung ( entschuldigt wenn ich drängel :-)) ) von Karl-Heinz am 14 Dezember, 2003 um 11:42:11:
das Gebäude steht mit einer Seite genau auf der Grenze ..... da aber die Nachbarn einen Gewerbebetrieb hinnehmen müssten wenn er drei Meter Abstand einhalten würde , ist es mir unverständlich warum das Nachbarintresse höher bewertet werden soll als mein Intresse meine Gebäude zu nutzen . ( drei Meter Luft bremsen den Schall nur unwesentlich )
das Bauamt windet sich die ganze Zeit , und macht keine konkreten Angaben welche unterschiedlichen Anforderungen an ein landwirtschaftliches Gebäude oder an eine private Holzwerkstatt gestellt werden . Einzige Aussage : es liege doch auf der Hand das eine Holzwerkstatt wesentlich brandgefährdeter sei und mit einer höheren Staubbelastung zu rechnen sei .
Es ist aber durch die landwirtschaftliche Nutzung genehmigt weit über 500 m³ loses Getreide auf Halmen einzulagern und zu dreschen . mein Vorhalt das sei wesentlich lauter , staubiger und gefährlicher wurde nur mit " ist neben der Spur " kommentiert .
wenn ich privat in der Scheune machen darf was ich will , darf ich dann auch für meine Eltern oder für Freunde was anfertigen ohne diese Arbeit entlohnt zu kriegen ??