Abgeschickt von Dirk am 08 Dezember, 2003 um 22:56:46
Wir haben vor 5 Jahren eine Gebrauchtimmobilie (BJ 1956) gekauft.
Damals wurde uns vom Makler und später auch vom Verkäufer versichert, daß die dem Expose beiliegenden Bauplanunterlagen komplett wären. Diese Unterlagen weisen einen Wintergartenanabau (BJ 1997) als Wohnfläche aus, der gleichzeitig die ehemalige Garage einschliesst und damit die Wohnfläche um ca. 28 qm vergrößert. Die ehemalige Garage sitzt direkt auf der Grundstücksgrenze.
Inzwischen wurden wir darauf hingewiesen, daß dieser An- und Umbau baurechtlich nicht genehmigt war und daher als Schwarzbau gilt.
Die behördlichen Konsequenzen stehen noch aus. Es ist allerdings bereits klar, daß der Wintergarten eindeutig gegen geltendes Baurecht verstößt und daher nicht nachgenehmigt werden kann. Im schlechtesten Fall wird ein Rückbau verfügt, der den Wert des Hauses erheblich mindert.
Können wir den Verkäufer und / oder den Makler in irgend einer Form noch belangen oder ist der Vorgang verjährt?
Kennt jemand ein Präzedenzurteil hierzu?