Abgeschickt von gast am 08 Dezember, 2003 um 17:48:05:
Nach Auskunft des örtlichen Bauamtes muss beim Kenntnisgabeverfahren innerhalb von einem Monat nach Einreichung der Unterlagen mit dem Bau begonnen werden.
Was bedeutet das in der Praxis? Was gilt als "mit dem Bau begonnen"?