Abgeschickt von Elisabeth am 19 November, 2004 um 10:12:56:
Ich besitze auf einem Grundstück meines Mannes, das jetzt zwangsversteigert wurde, ein Stallgebäude. Beim Versteigerungstermin wurde dieses Fremdeigentum dem Ersteigerer mitgeteilt. Bei Übergabe des Grundstückes wurde mir die Tierhaltung auf dem Grundstück untersagt, so dass ich mein Eigentum nicht mehr nutzen kann. Wer kann mir sagen, ob ich Anspruch auf Auszahlung des Wertes habe. Der neue Eigentümer will mir jetzt sogar Pacht abnehmen für den Stall, den ich nicht mehr benutzen darf.
Bitte dringend Antworten!