EILT!! Baurecht/Haftung bei einer geduldeten Immobilie


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Abgeschickt von Olaf Schlieben am 07 Dezember, 2003 um 10:23:25

Guten morgen,

ich interessiere mich für ein Haus, das vor 10 Jahren in einem Landschaftsschutzgebiet gebaut wurde und deshalb keine Baugenehmigung besitzt (Die Substanz des Hauses ist o.k). Die Stadt hat jedoch einen Duldungsbescheid ausgestellt. Das Grundstück und Gebäude ist auf den Flurkarten eingezeichnet und voll erschlossen. Dazu meine Fragen:
1.Gibt es nach 10 Jahren ein Gewohnheitsrecht, das die Duldung des EFH "legalisiert"?
2.Darf man eine Einliegerwohnung in diesem Haus vermieten? Wie sieht es dann mit der Haftung durch eine Hausbesitzerhaftpflichtversicherung bei Unfällen aus?
3.Kann ich Instandhaltungskosten beim Finanzamt absetzen, wie bei einem baugenehmigten Haus?

Vielen Dank für eure schnelle Einsätzung!


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