Abgeschickt von Andreas Langer am 10 Oktober, 2004 um 15:39:26
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Vor eineinhalb Jahren habe ich eine Wohnung in einem Zweifamilienhaus gekauft. Letzttn Monat stellte sich heraus, dass die Aussenwände des Hauses aus Asbestzementplatten bestehen. Der ehemalige Hausbesitzer wußte von dieser Tatsache, hat sie mir aber verschwiegen.
Da dies - neben der gesundheitlichen Gefährdung - auch einen deutlichen Wertverlust darstellt, möchte ich nun wissen, ob
a)der Verkäufer damals die Pflicht hatte, mich vor dem Kauf von dieser Belastung zu unterrichten
b)ich einen Anspruch gegen ihn geltend machen kann (z.B. Herstellung des unbelasteten Gebäudezustands, d.h. Sanierung auf seine Kosten)
Wie lange wäre im Falle eines Rechtsanspruchs gegen den Verkäufer die Verjährungsfrist?
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand zu diesem Problem weiterhelfen könnte.
MfG
A. Langer