Abgeschickt von Matthias am 03 Dezember, 2003 um 10:01:09
Da im Leistungsverzeichnis kein Hinweis auf zu erbringende Bohrungen für die Befestigung von Konsolen und Halterungen vorhanden war, haben wir für alle Bohrungen >12mm zusätzliche Kosten und Anspruch auf Vergütung angezeigt. Die Bohrungen wurden aufgemessen und abgerechnet, jedoch nicht bezahlt.Zur Schlußrechnung wurde Einspruch eingelegt. Ein daraufhin anberaumter Termin im Beisein des Planungsbüros ergab die Auffassung des Bauherren(und natürlich des Planers) das die Formulierung im LV-Text:fachgerecht montieren von z.B. WC-Installationselementen die Bohrungen selbstverständlich beinhaltet, die Ausführungsfirma muß das bei der Kalkulation berücksichtigen.
Wer kann dazu Aussage treffen?