Abgeschickt von Gebhardt Yvonne am 29 September, 2004 um 21:01:59
Hallo!
Wir haben uns im März eine Eigentumswohnung gekauft. Im Februar wurde in unserer Gemeinde über Kosten für die Erneuerung der Kläranlage beschlossen, die auf alle Einwohner bzw. Gemeindeeigentümer umgelegt werden.
Die Bescheide über die Kosten gingen erst im Mai heraus.
Meine Frage nun:
Müssen wir für die anfallenden Kosten aufkommen, oder die Vorbesitzer?
Gilt das Datum des Beschlußes oder des Bescheids?
Wo kann ich dies evtl. nachlesen?
Eine Antwort wäre mir sehr, sehr wichtig! Vielen Dank!
Yvonne