Abgeschickt von Gast am 30 November, 2003 um 22:08:26:
Antwort auf: Begriffsdefinition 'Nebengebäude' von Wencke Elbert am 28 November, 2003 um 15:55:47:
Tja die notwendigen Grenzabstände können Sie der Bauordnung Ihres Bundeslandes entnehmen. Notfalls könnten Sie sich ja die Zustimmung des Nachbarn erkaufen oder eine größere Garage bauen und die dann alternativ nutzen.