Abgeschickt von Gast am 28 November, 2003 um 09:21:33:
Antwort auf: Balkongeländerhöhe von Stefan am 24 November, 2003 um 16:51:02:
Wenn es eine Vorschrift dieser Art gibt, dann ist das ein Mietmangel. Besser als Miete kürzen wäre ein Brief mit Anfrage ans Bauamt, dieses muss dann tätig werden.