Re: Balkongeländerhöhe


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Abgeschickt von Gast am 28 November, 2003 um 09:21:33:

Antwort auf: Balkongeländerhöhe von Stefan am 24 November, 2003 um 16:51:02:

Wenn es eine Vorschrift dieser Art gibt, dann ist das ein Mietmangel. Besser als Miete kürzen wäre ein Brief mit Anfrage ans Bauamt, dieses muss dann tätig werden.


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