Anbau 1959 Haus erbaut 1923 ohne Genehmigung?


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Abgeschickt von Zupancic Kurt am 26 November, 2003 um 17:52:03

1997 kauften wir ein Doppelhaus aus dem Jahr 1923 mit einem Anbau von 1959. Wie sich jetzt erst heraustellte, wurde dieser wohl ohne Genehmigung errichtet. Meine Frage muss er nachträglích genehmigt werden, oder muss er ev. sogar abgerissen werden. Was hat es mit dem Bestandsrecht auf sich, oder was können wir tun, um den Anbau zu erhalten, da er ein wichtiger Bestandteil unseres Hauses ist.



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