Abgeschickt von Silke am 25 November, 2003 um 22:40:11
Hallo,
wir interessieren uns für ein Grundstück inkl. Einfam.-Haus.
Im Entwurf des Kaufvertrages steht, dass eine Zwangsvollstreckung angeordnet wurde.
Was bedeutet dies für uns?
Ist ein Privat-Verkauf (ohne Versteigerung) überhaupt noch möglich?
Kann es Probleme mit den Gläubigern geben (z.B. Forderung eines Mindestbetrags)?
Müssen wir etwas Besonderes beachten (außer lastenfreiem Verkauf)?
Vielen Dank,
Silke