Abgeschickt von Förtsch, Wolfgang am 13 Juli, 2004 um 11:08:34
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Rat.
Teilnahme an einer Eigentümerversammlung.Eigentumsanlage von sieben Parteien.Vier Eigentumswohnugen und drei auf Mietkaufoption.Haben Mietkaufparteien Abstimmungsrecht bei Eigentümerversammlung? Mietkaufparteien haben keinen Eintrag im Grundbuch und Eigentumsverhältnisse sind noch nicht geklärt.Gibt es eine rechtl
iche Grundlage diese Parteien von der Versammlung auszuschliessen.
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe und bitte um schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüssen.