Abgeschickt von Daniela am 18 November, 2003 um 16:34:41
Antwort auf: Architekt oder Fliesenleger? von Jane Hasselmann am 28 Oktober, 2003 um 21:08:41:
??? Sind die Mängel schon vorhanden? Auf jeden Fall hätte der Fliesenleger Bedenken anmelden müssen und zwar beim Bauherren, nicht beim Architekten (Da er ja mit dem gar keinen Vertrag hat -Sie bezahlen-). Es besteht aber in jedem Fall für Sie auch die Möglichkeit, den Architekten wegen mangelhafter Bauaufsicht für die Mängelbeseitigung haftbar zu machen (-Sie haben einen Vertrag mit dem Architekten-). Der kann sich das Geld dann beim Fliesenleger wiederholen (-Ist aber nicht Ihr Problem-).