Re: Architekt oder Fliesenleger?


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]

Abgeschickt von Daniela am 18 November, 2003 um 16:34:41

Antwort auf: Architekt oder Fliesenleger? von Jane Hasselmann am 28 Oktober, 2003 um 21:08:41:

??? Sind die Mängel schon vorhanden? Auf jeden Fall hätte der Fliesenleger Bedenken anmelden müssen und zwar beim Bauherren, nicht beim Architekten (Da er ja mit dem gar keinen Vertrag hat -Sie bezahlen-). Es besteht aber in jedem Fall für Sie auch die Möglichkeit, den Architekten wegen mangelhafter Bauaufsicht für die Mängelbeseitigung haftbar zu machen (-Sie haben einen Vertrag mit dem Architekten-). Der kann sich das Geld dann beim Fliesenleger wiederholen (-Ist aber nicht Ihr Problem-).



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.immobilienrecht.de ]