Abgeschickt von Matthias_aus_KA am 17 November, 2003 um 12:01:52
Hallo Forumsteilnehmer,
ich hoffe, ihr habt einen Rat.
Auf unserem schmalen Grundstück steht eine ca. 15m hohe Douglasie (Tannenart), die wiederum nur etwa 2,50m vom Haus entfernt ist.
Vor dem Hausbau durch einen Bauunternehmer wurde diese Douglasie nicht in der Planung berücksichtigt, eine Fällgenehmigung wurde nicht im Vorfeld eingeholt.
Nun wurden durch das Ausheben der Baugrube die Wurzeln so stark beschädigt und gekürzt, dass - laut Aussage des Gartenbauamts - die Standsicherheit nicht gewährleistet ist. Deshalb wurde uns nun die Fällgenehmigung erteilt. Der Baum sollte also aus Sicherheitsgründen gefällt werden, bleibt die Frage,wer dafür zuständig ist:
Wir (meine Frau und ich) als Grundstückseigentümer oder der Bauunternehmer (bzw. beteiligte Architekten, Arbeiter, ...), der für die Durchführung des Hausbaus beauftragt wurde?
Vielen Dank für eure Anmerkungen.
Gruß
Matthias