Abgeschickt von Elke Lex am 30 Juni, 2004 um 16:19:05
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Vater hat sich o.g. Studio als anerkannter Künstler gekauft. Die Miteigentümer bestehen darauf, dass es nur als Büro genutzt werden darf und um 20.00 Uhr verlassen werden muß. Das Studio 100 qm hat ein Bad eine Küche usw. Bürofläche 20 qm. Amtsgericht München hat lt. Teilungserklärung entschieden, dass dies Gewerbefläche bleibt. Wie sieht seine Chance aus. Mein Vater ist 77 Jahre und taub - kann er auf die Stasse geschmissen werden ?
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Vielen Dank
Elke Lex
Noch kein schriftliches Urteil vorhanden