Erbbaurecht


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Abgeschickt von Gottfried Fixemer am 04 November, 2003 um 07:18:35

Sehr geehrte Damen und Herren
Habe ein Grundstück und will dieses durch meinen Sohn Bebauen lassen.wie ist das mit dem Erbbaurecht?
Grundstück wird auf zb.99 Jahre Verpachte und der Shn kann darauf Bauen?
Vielen Dank für ihr Bemühen
G.Fixemer


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