Abgeschickt von Gast am 03 November, 2003 um 08:32:47:
Antwort auf: Gutachter von Apollo am 01 November, 2003 um 09:22:44:
Ein vom Gericht bestellter Gutachter für das Bauwesen wird in aller Regel die Anforderungen erfüllen. Für Zimmermannsarbeiten gibt es DIN-Normen und genügend Fachliteratur, so dass man das überprüfen kann. Oder suchen Sie einen Gutachter? Wo ist das Problem ?