Abgeschickt von Klaus Winterberg am 02 Februar, 2006 um 12:52:36
Wir haben im vergangenen Dezember eine Eigentumswohnung im Erdgeschoss mit Sondernutzungsrecht am Garten erworben. Jetzt haben wir einen Brief der Hausverwaltung bekommen, wobei wir und alle anderen Sondernutzungsberechtigten aufgefordert werden, den Garten an die Eigentümergemeinschaft abzutreten. Diese habe auf der letzten Sitzung mit Mehrheit beschlossen, dass die Einzelgärten durch eine Gemeinschaftsanlage mit einheitlicher Bepflanzung für alle Bewohner ersetzt werden sollen. Uns lag das entsprechende Protokoll der Eigentümerversammlung nicht vor. Meine Fragen nun:
1.) Kann die Eigentümerversammlung uns quasi ohne unsere Zustimmung "enteignen" und uns einfach die Sondernutzungsrechte entziehen, obwohl diese im Kaufvertrag notarlich bestätigt wurden?
2.) Liegt arglistige Täuschung vor, da die Vorbesitzer uns nicht von den entspr. Plänen informierten?
3.) Welche Möglichkeiten haben wir, "unseren" Garten zu behalten (wir wissen sehr wohl, dass Sondernutzungsrecht nicht gleich Eigentum ist).