Abgeschickt von gast am 15 April, 2004 um 20:13:08:
Antwort auf: Verbinden von Eigentumswohnungen von G. Wittmann am 12 April, 2004 um 14:55:03:
zu 1.)
Grundsätzlich ja;
zu 2.)
Es kommt darauf an, ob es hierzu eine Regelung in der Teilungserklärung (TE) gibt (= notarielle Urkunde auf die beim Kauf einer ETW Bezug genommen wird und die Käufer meistens nicht gelesen hat, obwohl er das Gegenteil im schriftlichen Kaufvertrag bestätigt).
Wenn in der TE nichts geregelt ist, wird die Zustimmung aller anderen Miteigentümer benötigt. Denn es wird Gemeinschaftseigentum (= die Wand zwischen den beiden Wohnungen) in Anspruch genommen.