Ärger mit Bauträger


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Abgeschickt von Sabine am 24 Januar, 2006 um 22:18:25

Hallo, ich habe eine Wohnung gekauft von einem Bauträger. Die Wohnung ist jetzt im Rohbau fertig. Sie liegt im 3. OG und darüber ist noch ein Spitzboden, der dazu gehört. Dort oben soll mein Badezimmer gebaut werden. Jetzt sagt der Bauträger und der Sanitärinstallateur, dass im Spitzboden zu wenig Wasserdruck für ein Badezimmer wäre und ich soll mit Zusatzkosten von 2000 Euro einen Warmwasserspeicher einbauen lassen. Hätte man mir das vorher sagen müssen, dass ein Badezimmerbau im Boden nicht geht? Kann ich verlangen, dass der Bauträger die Zusatzkosten trägt? Habe ich nicht Recht auf gleichen Wasserdruck wie alle anderen Eigentümer im Haus? Meine Wohnung ist die teuerste und größte und trotzdem bin ich benachteiligt uns soll auf eigene Kosten einen Standard herstellen, den die anderen umsonst haben. Wie sieht das wohl rechtlich aus. Sollte ich zu einem Anwalt gehen und mich rechtlich vertreten lassen?
Ich habe die Wohnung gekauft. Der Spitzboden wird in Eigenleistung ausgebaut. Gehört aber zur Wohnung, ist also im Kaufpreis enthalten. Nirgendwo steht geschrieben, dass im Spitzboden kein Badezimmer gebaut werden kann. Bei den Planungen (war freie Grundrissplanung) wurde auch nichts davon gesagt, dass nicht genügend Wasserdruck vorhanden sein wird. Also die Zeichnungen wurden angefertigt vom Bauträger und fertig. Bei der technischen Besprechung wurde dann auf einmal gesagt, dass der Wasserdruck nicht ausreicht und dass der Spitzboden nicht dafür ausgelegt ist, dort Badezimmer zu bauen. Aber ich habe die Wohnung komplett gekauft und kann doch wohl erwarten, dass auch im obersten Geschoss genug Wasserdruck vorhanden ist oder eben von Seiten des Bauträgers dafür gesorgt wird, dass ich dort oben auch genug wasser habe. Sehe ich das falsch?



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