Re: Anfechtung Kaufvertrag wg. arglistiger Täuschung


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Abgeschickt von Hobsons am 13 Januar, 2006 um 12:10:29

Antwort auf: Anfechtung Kaufvertrag wg. arglistiger Täuschung von Martin am 03 Januar, 2006 um 12:10:28:

Hallo Martin!
Person B hat mangels Dienstbarkeiten lastenfrei gekauft. Für jeden Zeugen gibt es bestimmt einen Gegenzeugen. Diese rein schuldrechtlche Vereinbarung kann man auch kaputtkriegen, wenn B das Grundstück an einen gutgläubigen Dritten weiterverkauft. Der Fehler wurde bereits beim Verkauf gemacht, da im Notarvertrag beispielsweise kein lang laufender Pachtvertrag für einen Euro geschlossen wurde. Ohne Rechtsschutzversicherung ist das sehr kritisch finde ich, aber mal abwarten was die anderen Teilnehmer des Forums meinen.
Gruß
H.K.R.


: Hallo zusammen,

: hätte folgende Frage(n):

: Gesetzt den Fall,Person A (= Verkäufer )verkauft Person B ( = Käufer ) ein Grundstück, die dieses als Parkplatz nutzen will und Person A unter Zeugen zusichert, daß Person A auch dort parken darf, Person B unter diesen Umständen dem Verkauf zustimmt und ein Vertrag zustande kommt, ist es denn rechtens, wenn Person B nach einiger Zeit (z.B. 4-5 Jahre) diese Zusicherung wieder zurücknimmt und Person A untersagt, den Parkplatz zu benutzen? Könnte dann Person A aufgrund dieser Umstände den Kaufvertrag anfechten...? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten..!

: Gruß Martin





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