Abgeschickt von Zurhausen am 03 Januar, 2006 um 13:27:18
Antwort auf: Notarkosten nach Rücktritt durch den Verkäufer ? von A.Czerner am 02 Januar, 2006 um 14:09:07:
Derjenige der den Notar beauftragt ist als erster dran und falls dieser zahlungskräftig ist passiert Ihnen eher nichts. Problematisch wird es wenn der Verkäufer eine Vertreterrolle für Sie behauptet also einen Auftrag von Ihnen nur weitergeleitet hat, aber das müsste er beweisen.
: Folgendes Problem hat sich kurzfristig ergeben.
: Wir hatten vor eine RH zu kaufen. Die Gespräche haben kurz vor Weihnachten begonnen. Wir sind uns auch schnell mit dem Verkäufer über den Preis und die Mängelbeseitigung einig geworden.
: Er hat wegen des Zeitmangels seinen "Hausnotar" beauftragt (als EX-Bauunternehmer) einen Vertragsentwurf aufzusetzen. Diesbezüglich hatten wir diverse Fragen , die aber nicht zu unserer Zufreidenheit gekärt werden konnt.
: Als wir dann die Mängelbeseitigung im Notarvertrag verankern wollten, wurde uns seitens des Verkäufers mitgeteilt, dass er dieses nie unterschreiben würde und unter dem Umständen kein Vertrag zustande kommen würde.
: Nun haben wir eine Rechung des Notars erhalte, obwohl er von uns nicht beauftragt wurde.
: Besteht die forderung zu Recht ?