Baseinsberechtigung von Schwarzbauten ?


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Abgeschickt von deis am 25 Dezember, 2005 um 19:16:59:

hallo,
wenn die Bauaufsicht einen Bauantrag zum nachträglichen legalisieren eines Schwarzbaus (z.B. ein Wochenendhaus) weder genehmigt hat noch abgelehnt hat, aber wohl erkannt hat, das der Bauantrag (und das entstandene Haus) so nicht genehmigungsfähig ist, da ein Gebäude z.B. zu groß ist (größer als im Bebauungsplan erlaubt) und der Antrag schließlich für 20 Jahre im Archiv landet, hat dann das Gebäude eine gewisse Daseinsberechtigung oder kann ein Abriss jederzeit drohen ?
Welche Möglichkleiten der Legalisierung bestünde für ein solches Gebäude (wenn überhaupt möglich) ?





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