Gesendet von TO am 23 Mai, 2022 um 14:54:53:
Hallo, wir planen aktuell unseren Neubau. leider können wir die Einliegerwohnung nicht wie geplant umsetzen, da wir keinen 3. Stellplatz auf das Grundstück bekommen.
Dass die Stellplätze zur Grenzbebauung zählen wusste die Architektin leider nicht. zugelassen sind in Hessen max 15m. Durch Bauten im hinteren Garten kämen wir jedoch auf 20,5m. die Bauaufsicht bittet daher um Änderung und eine Ablöse des 3. Stellplatzes lässt die Stadt nicht zu.
Nun haben wir in Google Maps und BORIS mal geschaut was die Nachbarn alle so haben, und sehr viele, auch unser direkter Nachbar hat mehr als 21m Grenzbebauung.
Wir haben dann diesen Absatz in der HBO gefunden:
§6 Abstandsflächen und Abstände
(11) Die Abs. 1 bis 10 gelten nicht, soweit
Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer anderen bauplanungs- oder bauord- nungsrechtlichen Satzung die Tiefe der Abstandsflächen verbindlich bestimmen oder
nach der umgebenden Bebauung im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 des Baugesetzbuches abweichende Gebäudeabstände zulässig sind. "
Wir interpretierendes so, dass wir die Grenzbebauung so planen dürfen wie es auch auf den Nachbargrundstücken der Fall ist.
Ist das korrekt? bei uns liegt kein Bebauungsplan vor / alte Siedlung.
Danke für die Hilfe