Lärm durch Nachbarn


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.immobilienrecht.de ] [ Datenschutzerklärung ]

Gesendet von P. am 16 Mai, 2022 um 17:16:20:

Guten Tag,

Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob ich hier richtig bin, wollte es aber Mal versuchen.

Ich besitze ein kleines Mehrfamilienhaus mit angrenzendem Grundstück mit Grillplatz, Pool etc.
Neben diesem Haus steht ein Mehrfamilienhaus, welches ca die gleiche Größe besitzt und auch ein angrenzendes asphaltiertes Grundstück hat.
Der Besitzer des Nachbarhauses hat sich lange nicht um dieses Haus gekümmert, wodurch die vorherigen Mieter nach und nach aus diesem ausgezogen sind.
Im Laufe der Zeit ist dort eine kinderreiche Familie eingezogen, welche sich teilweise sehr daneben benehmen. Von Urinieren auf dem Grundstück bis hin zu Exkrementen im n der Einfahrt.
Daraufhin zogen auch noch die letzten Mieter aus und weitere Familienangehörige dieser Familie mit noch mehr Kindern ein.

Zu den Kindern kamen weitere Kinder, sodass mittlerweile einige Kinder im Alter von 1-6 dort leben.

Diese Kinder werden sobald Sie wach sind rausgeschickt auf den Hof und in die Einfahrt, wo sie spielen (sollen). Da diese Kinder so ein unterschiedliches Alter haben, kommt es dort immer wieder dazu, dass Kinder lautstark heulen, gnatzen, schreien und quiken, draußen und in der Einfahrt.

Das geht mittlerweile ganztags so, dass die Bewohner meines Hauses die Außenanlage nichtmehr nutzen können und jetzt im Sommer die Fenster geschlossen halten müssen, da sie sonst einer enormen Lautstärke ausgesetzt sind. Selbst durch die geschlossenen Fenster ist es noch enorm laut. Für eine Wohnpartei ist es extrem, da das Schlafzimmer und das Wohnzimmer direkt an der Toreinfahrt, die extremst hellhörig ist, angrenzt.

Meine Frage wäre, ob man da etwas machen kann, oder ob das alles unter hinzunehmenden Kinderlärm zu verbuchen ist.

Ich bedanke mich für eure Antworten.

Liebe Grüße
Peter




Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Betreff:

Kommentar:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ www.immobilienrecht.de ] [ Datenschutzerklärung ]