Grundbuchberichtigung nach Schwarzgeldzahlung beim Immobilienkauf


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Gesendet von Daniel Muuml;ller am 09 Januar, 2020 um 18:03:21:

Hallo,
folgender fiktiver Fall:
Ein Käufer kauft von der Verkäuferin ein von ihr geerbtes Einfamilienhaus.
Da die Verkäuferin in diesem Fall hohe Steuern bei einem Verkauf vor Ablauf von zehn Jahren bezahlen muss, bittet sie den Käufer ihr ein Teil des Kaufpreises direkt bar zu geben ohne dass dieses in Notarvertrag beurkundet oder irgendwie versteuert wird. Der Käufer spart dadurch ebenfalls die Grunderwerbsteuer auf diesen Betrag sowie einen Teil der Notargebühr.
Der Käufer geht auf den Wunsch der Verkäuferin ein und gibt ihr einen Teil des Kaufpreises in bar ohne dass hierfür Steuern bezahlt werden.
Nun ergibt sich folgender kurioser Fall: nach Abschluss des Kaufvertrages und Umschreibung im Grundbuch macht der Verkäuferin ein Rechtsanwalt folgendes Angebot: er würde die Immobilie gerne für 100.000 € mehr von der Verkäuferin erwerben und bietet ihr an, den Kaufvertrag und die Umschreibung im Grundbuch anzufechten.
Nun ist der Käufer sehr verunsichert wie die Rechtslage hier ist.
Nach einer Internetrecherche ist der Kaufvertrag unwirksam. Durch die Umschreibung im Grundbuch ist die Unwirksamkeit jedoch geheilt.
Frage: kann das Grundbuch in diesem Fall durch die unversteuerte Zahlung durch eine erfolgreiche Anfechtung der Verkäuferin wieder berichtigt werden, so dass die Verkäuferin wieder als Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird?
Frage: kann das Problem falls es besteht noch irgendwie durch den Käufer geheilt werden? Kann zum Beispiel ein Ergänzungsvertrag beim Notar über die Schwarzgeldzahlung gemacht werden, sodass die Zahlung keine Schwarzgeldzahlung mehr ist?
Frage: gibt es in diesem Fall die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige beim zuständigen Finanzamt? Wenn es diese Möglichkeit nicht gebe, wäre dies sicherlich ein großes Hemmnis für die Verkäuferin Klage wegen der Schwarzgeldzahlung einzureichen, da sie ja sodann unverzüglich selbst eine Klage wegen Steuerhinterziehung bekommen würde.
Wie sollte sich der Käufer nun verhalten, wenn er die Immobilie gerne behalten möchte?
Vielen Dank für eure Meinung!




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